Was beinhaltet ein Kfz Unfallgutachten mit Schadensbewertung, die ich als Kfz-Gutachter erstelle?
Nach einem Verkehrsunfall mit Ihrem Auto oder Motorrad benötigen Sie grundsätzlich ein Schadensgutachten. Denn darin die genaue Höhe des Schadens an Ihrem Fahrzeug im Detail auflistet. Dieses Kfz-Unfallgutachten (Autogutachten) reichen Sie dann bei der gegnerische Autoversicherung ein, weil Sie nur hierdurch Ihren zustehenden Schadensersatz bekommen. Grundsätzlich übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für die Erstellung eines Kfz-Unfallgutachtens.
Mein Netzwerk unterstützt Sie bei:
- Erstellung des Kfz-Unfallgutachtens in Berlin und Umland, womit Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung durchgesetzt werden können
- Schadensbewertung. Hiermit machen Sie Ihre Ansprüche – gerichtlich und außergerichtlich – geltend.
- Erstellung eines Kostenvoranschlages bei Schäden unter der Bagatellschadengrenze (ca. 1000,- €), welchen Sie der Versicherung als Nachweis über die Schadenhöhe vorlegen können
Der Gesetzgeber gibt Ihnen jedenfalls das Recht, auf einen freien und unabhängigen Kfz-Unfallgutachter. Wenn Sie es wünschen, erstelle ich Ihnen dann einen Kostenvoranschlag und ermittle die notwendigen Reparaturkosten und die voraussichtliche Dauer der Reparatur.
Folgendes hält der KFZ Gutachter fest:
- der Wiederbeschaffungswert
- die Nutzungsausfallentschädigung
- eine merkantile Wertminderung
- Reparaturkosten und Reparaturdauer
Überdies gibt aber noch weitere Ansprüche, welche Sie gegen die Kfz-Versicherung geltend machen können, wenn sie unverschuldet in einen Autounfall geraten sind:
- Das Kfz-Sachverständigenhonorar: Für das Kfz-Gutachten, welches für Ihr verunfalltes Auto erstellt werden muss, fallen schließlich bei dem Kfz-Sachverständigen Kosten an, welche von der gegnerischen Kfz-Versicherung übernommen werden müssen
- Die Rechtsanwaltskosten: Sie dürfen sich einen Rechtsanwalt suchen, welcher Ihre Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung einfordert
- Ab- und Anmeldekosten für Ihr Auto oder Motorrad: Ihr Kraftfahrzeug hat nach dem Autounfall einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, nun müssen Sie ein neues Auto oder Motorrad bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden, dann bekommen Sie diese Gebühren ebenfalls von der Autoversicherung des Unfallgegners erstattet
- und noch viele weitere Schadensersatzansprüche stehen Ihnen zu. Hier finden Sie einen Auszug aus Ihren Rechten