Entsorgungskosten für Unfallfahrzeuge

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Entsorgungskosten nach einem Totalschaden bei einem Verkehrsunfall

Einen Autounfall zu haben ist schon schlimm genug. Wenn noch dazu der fahrbare Untersatz irreparabel beschädigt wurde, bleibt oft nur der traurige Gang zur Autoentsorgung. Hier erfahren Sie, welche Kosten bei der Entsorgung eines Unfall-Kfz anfallen können.

Bei Unfällen ist es, was die Kosten angeht, ausschlaggebend, wer den Unfall verursacht hat. Der Schaden mag auf den ersten Blick schrecklich aussehen. Ein Totalschaden liegt vor, wenn der Wagen technisch nicht einfach wiederhergestellt werden kann oder bspw. die notwendigen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Ob ein Totalschaden vorliegt, kann nur der Unfall-Gutachter entscheiden, den der Geschädigte sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung selber aussuchen darf.

Wie viel ist mein Auto nach dem Unfall noch wert?

Ob ein Auto wirklich hinüber ist, kann nur der Gutachter entscheiden. Er stellt auch den Restwert des Fahrzeugs fest. Der Restwert ermittelt sich aus drei Angeboten, die der Gutachter für den Wert des Altautos einholt. Das höchste Angebot wird zur Ermittlung des Restwerts herangezogen, der nachher gegen die Entsorgungskosten für das Auto gegengerechnet wird. Man kann sein Auto nun verkaufen. Hier bieten sich natürlich die zertifizierten Autoverwerter an, die sich gewerblich um Altautoentsorgung kümmern. Vertragshändler der jeweiligen Automarke nehmen zwar auch Fahrzeuge zur Entsorgung zurück, zahlen aber in der Regel kein Geld dafür. Natürlich kann man das Auto auch selbst behalten oder privat verkaufen.

Was die Verwertungsbetriebe oder Sie selbst letztendlich aus Ihrem Altauto “herausholen”, wird direkt mit dem dabei entstehenden Aufwand für den Betrieb gegengerechnet. Einen genauen Wert Ihres “Alten” könnten Sie zum Beispiel am jeweiligen Tag bei einem professionellen Verwertungsbetrieb in Erfahrung bringen, da der sich nach den aktuellen Preisen für Altmaterialien und der Nachfragen an Ersatzteilen richtet, die eventuell noch aus dem Unfallauto geborgen werden können.

Was kostet mich die Entsorgung meines Unfallwagens?

Wenn klar ist, dass der Unfallwagen nur noch “Abfall” ist, fallen für die Entsorgung noch einige Kosten an.

Abschleppkosten

Sollte Ihr Unfallwagen den Weg zum nächsten Autoverwerter oder Fachhändler nicht mehr alleine schaffen, muss ein Abschleppdienst das übernehmen. Die Kosten dafür müssen vom Unfallverursacher übernommen werden.

Standkosten

Manchmal dauert es einige Tage, bis das Gutachten erstellt und der Versicherungsfall geklärt ist. Solange muss der Wagen sicher untergebracht werden. Ihn an der Unfallstelle stehen zu lassen, ist nicht empfehlenswert, da er den Straßenverkehr behindern, schädliche Flüssigkeiten verlieren oder selber noch weiter beschädigt werden könnte. Daher fallen für diese Standzeit bei einer Werkstatt oder auf einem Autohof Standkosten zwischen 7,50 Euro und 12,- Euro pro Tag an.

Entsorgungskosten

Für die Altautoentsorgung ist laut Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) vorgeschrieben, dass jedes Fahrzeug möglichst vollständig verwertet und recycelt werden muss. Das bedeutet für die Entsorgungsbetriebe, dass sie sich um die Verwertungsmöglichkeiten vieler verschiedener Materialien und Bauteile kümmern müssen. In der Regel kann man hier von ungefähr 100,- Euro pro Fahrzeug ausgehen.

Abmeldung

Die Abmeldung ist oft von den Fachhändlern und Autoverwertern im Service mit enthalten. Achten Sie aber darauf, dass die Verschrottung und die Abmeldung des Fahrzeugs nur mit einem gültigen Fahrzeugbrief (ausgestellt auf den Fahrzeughalter) überhaupt möglich ist.

Verrechnung der Kosten für die Altautoentsorgung

Ist man selber der Unfallverursacher, kommt es auf die Versicherung an, die man für sein Fahrzeug abgeschlossen hat, ob man für sein kaputtes Auto noch Geld bekommt. Als Geschädigter erhält man von der Versicherung des Unfallverursachers seine Entschädigungszahlung. Beim Unfall mit seinem Neuwagen erhält man innerhalb der ersten Monate die vollständige Kaufsumme als Fahrzeugwert vor Unfall angerechnet. Abzüglich des Restwertes bleibt dann die Summer übrig, die die Versicherung erstattet.

Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen, ermittelt der Kfz-Gutachter den Fahrzeugwert vor und nach dem Unfall. Hat man den Unfall nicht selbst verschuldet, erhält man die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, den man durch den Verkauf des Unfallwagens noch erwirtschaftet. Sollte man den Wagen sogar noch besser als den im Gutachten ermittelten Wert verkaufen können, muss man diesen Übererlös der gegnerischen Versicherung melden. Dieser wird dann mit dem Entschädigungsgeld verrechnet.

Beispielrechnung für die Entsorgung eines Unfallsfahrzeugs:

Der Restwert kann sich für den Geschädigten allerdings zunächst noch verringern. Wenn das Altauto abgeholt und längere Zeit untergestellt es fachgerecht entsorgt und gegebenenfalls abgemeldet werden muss, werden diese Kosten für die Autoentsorgung vom ausgezahlten Erlös abgezogen. Diese Kosten übernimmt später gegen Nachweis die Versicherung des Unfallverursachers. Achten Sie also darauf, dass Sie für diese Dienstleistungen Belege beibringen können.

  • Der Unfallwagen war ein Gebrauchtwagen mit Wiederbeschaffungswert 10.000 Euro laut Gutachten.
  • Restwert sind 3.000 Euro laut Gutachten.
  • Der Autoverwerter hat den Wagen abgeholt. Abschleppkosten sind 120 Euro.
  • Der Wagen stand 8 Tage auf dem Hof des Autoverwerters zum Tagessatz von 7,50 Euro. Standkosten sind 60 Euro.
  • Die Abmeldung übernimmt der Autoverwerter.
  • Die gegnerische Versicherung zahlt Ihnen 7.000 Euro Differenz zum Wiederbeschaffungswert.
  • Der Autoverwerter zahlt Ihnen (3.000 Euro – 120 Euro – 60 Euro) = 2820 Euro vom Restwert aus.
  • Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt die zusätzlichen Entsorgungskosten von (120 Euro + 60 Euro) = 180 Euro nach Vorlage der Belege.

Kleiner Tipp: Auch die Hersteller sind seit 2007 dazu verpflichtet, ihre ausgedienten Fabrikate kostenfrei zu entsorgen. Kostenfrei ist das allerdings nur, wenn:

  • der Wagen zuletzt in der EU zugelassen war,
  • der Wagen länger als einen Monat vor Stilllegung zugelassen war,
  • der Wagen kein ausgeschlachtetes Ersatzteillager ist (Alle wesentlichen Komponenten müssen noch vorhanden sein.),
  • kein Müll im Fahrzeug liegt,
  • der Fahrzeugbrief einwandfrei ist.

Für alle weiteren Fragen rund um Unfallschäden und Autoentsorgung sowie allen Fragen rund um die Schadenregulierung kann ich Ihnen auf jeden Fall als Kfz-Unfall-Gutachter weiterhelfen.